Dr. Froehlich Finanzrecht

Bankaufsichtsrecht / Bankinternes Organisationsrecht / Compliance

Die Rechtsanwaltsgesellschaft berät Banken und andere Finanzinstitute sowie Unternehmen im gesamten Spektrum des Bankaufsichtsrechts:

  • Zulassung von Organmitgliedern
  • Errichtung von Instituten, Repräsentanzen und Niederlassungen
  • Outsourcing von Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Fragen des Risikomanagements und der Risikokontrolle (MaRisk)
  • aufsichtsrechtliche Genehmigungen, Anzeigen und Meldepflichten
  • Fragen des Niederlassungsrechts (Stichwort: EU-Passport)
  • der MiFID-Umsetzung und den Folgefragen;
  • Fragen zur Vermeidung des Vorwurfs der Geldwäsche sowie Verhaltensvorgaben
    der BaFin.

Insbesondere im Umgang mit der BaFin sollte die Kommunikation an und mit der BaFin einem praxiserfahrenen Ansprechpartner anvertraut werden.