Dr. Froehlich Finanzrecht

Profil - Kanzlei FF FinanzRecht®

Die FF FinanzRecht® wurde 2010 gegründet, um Mandaten in Finanzangelegenheiten eine versierte und nachweisbar fundierte Beratung anzubieten.

Ein Berufsträger der FF FinanzRecht® ist Fachanwalt, der/die das Prädikat des Fachanwalt des deutschen Anwaltsvereins erworben hat und damit ein Mindestmaß an Berufserfahrung und Praxistätigkeit bzw. Fortbildungserfolge nachweisen kann.

Anders als ein Notar, der sich als Träger und Repräsentant eines öffentlichen Amtes ansieht, übt ein Rechtsanwalt eine freiberufliche Tätigkeit aus. Er vertritt den Mandanten ausgewogen und auf seiner Seite dessen Interessen. Der Anwalt ist dabei nicht alleine im Interesse des Mandanten, sondern als Organ der Rechtspflege auch der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Der Vorteil des Rechtsanwalts ist also, dass er nicht im Interesse aller Beteiligten handeln muss wie dies üblicherweise ein Notar tun sollte. Der Rechtsanwalt gewinnt für seinen Mandant seinen Fall, vertritt ihn gegenüber den Gegnern des Mandanten und begleitet ihn auch in der Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutzversicherer.

Die oftmals anzutreffende Differenzierung nach Vertriebs- und Ausführungsverantwortlichen ist in der FF FinanzRecht® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgehoben, da der Ansprechpartner des Mandanten ein qualifizierter Fachanwalt mit aktuellem Rechtswissen ist und kein Vermittlungsansprechpartner.

Die Erfahrungen vor und aus der Finanzkrise zeigen, dass oft die, die ein Produkt strukturieren, diejenigen auch sind, die ihr Produkt kennen. ähnlich verhält es sich auch mit Rechtsanwälten, die nicht nur eine Leistung zur Bearbeitung anbieten, sondern sie auch selbst erledigen. Hierzu gehören fundierte Kenntnisse im Bankwesen, Finanzvertriebs- und Versicherungsrecht. Die Praxiserfahrung des bearbeitenden Rechtsanwalts in der FF FinanzRecht® hat sich in all diesen Bereichen als ein erfolgsentscheidender Faktor erwiesen.

Der Nachweis von verhandlungssicherem Englisch in Wort und Schrift ist Voraussetzung, um das anglo-amerikanische Finanzwesen in den Finanzzentren London, New York und Singapur überhaupt verstehen zu können. Veröffentlichungen auf Englisch, die vom Rechtsanwalt auch selbständig verfasst werden, sind Voraussetzung für einen Berufsträger in der FF FinanzRecht Rechtsanwaltsgesellschaft.


Wir beraten in allen Fragen des Finanzrechts mit den Schwerpunkten